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Leistungsbedingungen ARSIG - Akademie


Leistungsbedingungen ARSIG - Akademie


0. Präambel

Basierend auf den unter AGB der ARSIG genannten Bestimmungen gelten für Leitungserbringungen der ARSIG - Akademie die nachfolgenden benannten Leistungsbedingungen ergänzend.

1. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Die Buchungsanfrage zu einer Veranstaltung von oder bei ARSIG – Akademie ist ausschließlich schriftlich per Buchungsanfrage der ARSIG-Salzgitter – Website, E-Mail oder Brief durch eine autorisierte Person des Unternehmens unter Angabe der Seminarnummer, Namen des Buchenden sowie und deren / dessen Telefonnummer für Rückfragen möglich.
(2) Als Tagesseminare, nach diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen, gelten alle entgeltlichen Veranstaltungen, die über einen Zeitraum von 1-2 Tagen durchgeführt werden.
(3) Der Vertragsschluss für ein Tagesseminar kommt zustande, wenn wie unter Punkt 1) die Anmeldung des Teilnehmers mit Namen und vollständiger dienstlicher Postanschrift des Bestellers übermittelt und die Teilnahme durch ARSIG - Salzgitter bestätigt wurde.
(4) Die Statusangabe für „freie Termine“ auf der Seminarübersicht gibt nicht zwingend die tagesaktuelle Seminarbelegung wieder.  

2. Absage und Kündigung von Veranstaltungen

(1) ARSIG - Salzgitter hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, Lehrgänge, Tagesseminare und sonstige Veranstaltungen abzusagen. ARSIG – Salzgitter teilt die Absage der Veranstaltung per E-Mail an die Adresse des Buchenden des jeweiligen Unternehmens mit.
Sofern ein Ersatztermin bereits feststeht, wird ARSIG – Salzgitter diesen mitteilen. Die bereits gebuchten Plätze werden automatisch umgebucht.
Es bedarf in jedem Fall einer Bestätigung durch den Besteller über die Teilnahme am neuen Seminartermin, innerhalb von 10 Tagen.
(2) Kündigungsrecht siehe unter Punkt 8.

3. Wechsel der Dozenten


Die durchführenden Dozenten und der Ablauf, werden in den Beschreibungen der Seminare und Veranstaltungen angegeben. Ein Wechsel der/des Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan, berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Teilnahmeentgelte.

4. Haftung und Gewährleistung


Die Haftung durch ARSIG-Akademie, der Eigentümer von Unterrichtsräumen oder der von ihnen beauftragten Personen, für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einen vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten der ARSIG – Akademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch die IHK oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5. Ausschluss von Teilnehmern


Die ARSIG - Salzgitter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs oder einer Gefährdung der übrigen Teilnehmer, von der Teilnahme auszuschließen.
Das Seminar wird in voller Höhe berechnet.

6. Datenspeicherung


Der Teilnehmer erklärt sich durch die Anmeldung damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von der ARSIG - Salzgitter gemäß der DGSVO, zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und genutzt werden.
Ist der Anmelder nicht gleich dem Teilnehmer, so steht dieser in der Verantwortung, den Teilnehmer darüber zu informieren. Der Teilnehmer muss der Weitergabe durch den Anmelder der personenbezogenen Daten zustimmen.
Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt unmittelbar nachdem der Vorgang mit Rechnungsstellung abgeschlossen wurde.

7. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten


(1) In den genannten Preisen für Seminare und Veranstaltungen sind die Kosten gemäß der jeweiligen Seminarbeschreibung enthalten. Nichtenthalten sind die Übernahme von Kosten der Teilnehmer für die Anreise und ggf notwendiger Unterkunft bei mehrtägigen Veranstaltungen. Auch die Vermittlung von Unterkünften ist nicht Leistungs- oder Preisbestandteil.
(2) Die Preisangaben zu den Seminaren und Veranstaltungen sind Nettopreise.
Der gesetzliche Mehrwertsteuersatz wird in der Rechnung mit aufgeführt.  
Kosten für die standardmäßigen Handouts, Tests und Prüfungen sind in den Veranstaltungsentgelten enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in den Informationen zu dem Seminar mitgeteilt wird.
(3) Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug (Skonto) innerhalb von 10 Tagen, spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn  fällig.
(4) Ein Zahlungsversäumnis mit Ablauf der Zahlungsfrist, wird mit einem Säumniszuschlag von 5 € belegt. Die Zahlung des Gesamtbetrages incl. des Säumniszuschlages ist dann ohne Zahlungsfrist sofort fällig.

8. Rücktritt und Absagen


(1) Jeder Teilnehmer kann durch den Buchenden einer Veranstaltung /eines Seminars von verbindlich gebuchten Veranstaltungen zurücktreten.
Spätestens jedoch 10 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung ist dies der ARSIG - Salzgitter schriftlich mitzuteilen. Es zählt das Eingangsdatum bei ARSIG – Salzgitter.
(2) Wird der Rücktritt fristgerecht erklärt, so ist der Teilnehmer bei Seminaren und Lehrgängen dennoch zur Zahlung einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 50,00 Euro verpflichtet.
Bei nicht fristgerechtem Rücktritt werden 50 % der Seminarkosten in Rechnung gestellt.
(3) Werden gebuchte Plätze nicht in Anspruch genommen, werden diese mit den jeweiligen Lehrgangskosten in voller Höhe je nicht beanspruchter Platz in Rechnung gestellt. Ein Fernbleiben durch Behinderungen bei der Anreise am Anreisetag (unabhängig von der Veranlassung), berechtigt nicht die Lehrgangskosten zu reduzieren, bzw. ganz auszusetzen.

9. Inhouse Schulungen


(1) Bei Buchungen von Inhouse Schulungen, werden die Teilnehmer in Gruppen geschult. Die Gruppengröße beträgt mindestens 5 Teilnehmer. Bei einer Unterdeckung der Gruppengröße wird der Gruppenpreis von (5 TN) berechnet.
(2) Folgende Inhouse – Schulungen können gebucht werden.
Staplerschulung, Kranschulung, Schulung zum Hubarbeitsbühnenfahrer, Schulung von Sicherheitsbeauftragte, Auffrischungsseminar der Sicherheitsbeauftragte(n), Schulung Anschläger
(3) Für die Schulung von Fahrpersonal, stellt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer sicher, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel in einem betriebssicheren Zustand befinden und über eine aktuelle Prüfung verfügen.
(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer nur Personal zur Schulung zur Verfügung, die über eine entsprechend Eignungsuntersuchung (Alt G25 und ggf. G41 verfügen)
(4) ARSIG – Salzgitter ist nicht haftbar für Schäden an Gebäuden, Geräten, Personen o. ä., die durch Missachtung oder Draufgängertum der Teilnehmer bei der praktischen Übungen herbeigeführt werden.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für entstandenen Schäden.

(5) Der Auftraggeber stellt für die praktische Übungen und der Prüfung, ausreichend Platz zur Verfügung. Min. jedoch eine Fläche von ca. 10 x 10m, sowie ein Raum für den theoretische Teil (Stuhl, Tisch, Leinwand)