Keine Kompromisse bei der Sicherheit! Weniger Arbeitsunfälle, mehr Schutz!


Arbeitsschutz und Fürsorgepflicht:

Das Einhalten und die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für den Unternehmer (mit min. einem Arbeitnehmer) und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (Dualismus), ist die Basis zur Umsetzung der Fürsorgeverpflichtung. Diese ergründet sich aus dem Grundgesetz Art. 2 (2)

Eine Herausforderung für Unternehmer!

Der Unternehmer ist für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz verantwortlich. Aber wie ist das Tagesgeschäft und der Arbeitsschutz unter einem Hut zu bringen?Der Arbeitsschutz gerät dann, ohne an dieser Stelle dies negativ zu bewerten, oftmals ins Hintertreffen.

Leider ist das Gesetz an dieser Stelle unbeugsam und es sagt folgendes aus:
§3 (1)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

An dieser Stelle schließt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V2) die Lücke. Mit der Bestellung von Betriebsärzte (§3) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (§5) werden Stabstellen unmittelbar unterhalb der Geschäftsführung platziert.
Betriebsärzte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit (nachfolgend als SiFa genannt) haben eine beratende Funktion und sind weisungsfrei und sind direkt der Geschäftsführung unterstellt.

Effizienter Arbeitsschutz: Analytischer Ansatz und Kostenbewusstsein in der Umsetzung:

In der Erfüllung der Aufgaben im Arbeitsschutz ist es unser Ansatz, durch analytisches Arbeiten Handlungsfelder zu erkennen und systematisch zu bearbeiten. Unter der Bertachtung des Kostenfaktors ist es das Ziel, effiziente Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu generieren.

Kompetente Beratung: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihre Expertise in relevanten Gesetzen

Die SiFa ist auf Grund seiner erworbenen Fachkunde in der Lage, dem Unternehmer die Inhalte des Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, DGUV V2, Gefahrstoffverordnung, uvm., zu beraten und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Zufriedenheit der Kunden und Akzeptanz bei den Mitarbeitern ist uns wichtig.

Zitat:
"Sicherheit ist nicht teuer, sie ist unbezahlbar."- Autor unbekannt


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.